Antrag: Der BA 13 möge beschließen: Die Verkehrsbeschilderung der Stegmühlstraße zwischen Kreuzung Savitsstraße bis zur Kreuzung Düppeler Straße/ Josef Thalhammer Straße ist um das Verkehrsschild „Anlieger Frei“ Nr. 1020 -30 zu ergänzen. Begründung: Die Stegmühlstraße ist in dem genannten Streckenabschnitt auf 3 Tonnen beschränkt. Die Zusatzbeschilderung soll dem Anliegerverkehr mit schwereren Fahrzeugen ein legales befahren… Die Beschilderung der Stegmuehlstraße soll um das Verkehrsschild „Anlieger Frei“ (Nr. 1020 – 30) ergaenzt werden. weiterlesen