Antrag:
Der BA 13 möge beschließen:
Die Verkehrsbeschilderung der Stegmühlstraße zwischen Kreuzung Savitsstraße bis zur Kreuzung Düppeler Straße/ Josef Thalhammer Straße ist um das Verkehrsschild „Anlieger Frei“ Nr. 1020 -30 zu ergänzen.
Begründung:
Die Stegmühlstraße ist in dem genannten Streckenabschnitt auf 3 Tonnen beschränkt. Die Zusatzbeschilderung soll dem Anliegerverkehr mit schwereren Fahrzeugen ein legales befahren der Straße ermöglichen.
Betroffen sind z.B. die landwirtschaftlichen Flächen die zur Bewirtschaftung und zur Ernte angefahren werden müssen, die mit der Verkehrssicherung beauftragten Fremdfirmen ( Winterdienstfahrzeuge ) sowie Wartungs- und Reparaturfahrzeuge der Stromleitung ( z.B. Erneuerung der Strommasten und Straßenbeleuchtung ).
Die Gewichtsbeschränkung auf 3 Tonnen für den allgemeinen Verkehr ist aufgrund der geringen Straßenbreite nachvollziehbar, es sind z.B. aber keine Brücken vorhanden die die Gewichtsbeschränkung auch für den Anliegerverkehr erforderlich machen würden. Jahrzehntelang war an der Stegmühlstraße ein Baufirma ansässig, die mit Ihren schweren LKW und Baumaschinen die Straße auch befahren hat .