Antrag:
Die Landeshauptstadt München möge mittelfristig dafür Sorge tragen, dass das sogenannte Höchl-Schlössl (Odinstr. 29) für bürgerschaftliche und kulturelle Zwecke genutzt werden kann. Die weitere Nutzung des Anwesens zu Wohnzwecken wird seitens des Bezirksausschusses nicht begrüßt. Bei Auszug bisheriger Mieter soll ausnahmslos auf eine Neuvermietung verzichtet werden.
Im Übrigen bittet der BA um eine Offenlegung der Kriterien, nach welchen bislang die dortigen Wohnungen vergeben wurden und gegebenenfalls Zusagen für künftige Mietverhältnisse erteilt wurden.
Begründung:
Die „Villa am Priel“ (genannt Höchl-Schlössl) des Architekturmalers und Kunstmäzens Anton Höchl war ursprünglich Treffpunkt vieler Künstler. Dieses historisch wie architektonisch wertvolle Gebäude soll dementsprechend auch wieder genutzt werden können und würde so auch zu einer Aufwertung der umliegenden Parkanlage beitragen.
Der Wahrheitsgehalt einer Äußerung einer derzeitigen Mieterin, wonach ihrer Tochter seitens der Stadt bestätigt wurde, dass diese nach dem Tod dieser derzeitigen Mieterin dort einziehen könne, möchte der BA überprüfen. Sofern soziale Gesichtspunkte bei der Vergabe von Wohnungen eine Rolle spielen, kann es nicht sinnvoll sein, Zusagen für künftige Mietverhältnisse auszusprechen.