Antrag:
Die Landeshauptstadt München wird gebeten, ihre Plakatierungsverordnung dahingehend zu ändern, in Zukunft nur noch fest miteinander verbundene Plakatplatten (mit Schrauben o.ä.) zuzulassen.
Begründung:
Plakatplatten, ob in mehrfach nutzbarer Ausführung aus Holz oder als Einwegversion, werden in Wahlkampfzeiten leider oft mutwillig beschädigt.
Die Methode, zur Befestigung der Plakate genutzte Kabelbinder durchzuschneiden oder diese mit einem Feuerzeug durchzubrennen, wird dabei immer öfter genutzt. Dies hat zur Folge, dass Plakatständer oder Einwegplakate dann zum Teil auf Radwegen und Straßen liegen und somit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden.
Im Sinne der Verkehrssicherheit erscheint es daher als geboten, dies noch rechtzeitig vor der Europawahl 2019 umzusetzen.