Antrag:
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, im Rahmen der Planvarianten jeglicher Planung zu Grunde zu legen, dass die zentralen Infraksturktureinrichtungen, wie Nahversorgung, Schule, Kindergarten, Kindertagesstätte so verwirklicht werden können, dass diese nicht auf eine weitere Bebauung, insbesondere Wohnbebauung angewiesen ist.
Begründung:
Die Vergangenheit lehrt, dass gerade im Rahmen von Großprojekten, wie beispielsweise dem Prinz-Eugen-Park, die Verwirklichung der dringend benötigten Infraktstruktureinrichtungen daran scheitert, dass andere von dem Bauvorhaben weiter abhängige Bauvorhaben noch nicht verwirklicht werden können (z.B. das Wohnhaus über der Kita). Dies darf nicht dazu führen, dass u.a Schulplätze, Kindergarten- und Kinderkrippenplätze fehlen.