Antrag:
Die Landeshauptstadt München möge prüfen, ob es ihr möglich ist, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Benjeshecken, Wallhecken oder Ackerrandstreifen anlegen. Auf den stadteigenen landwirtschaftlichen Gütern könnte die Anlage von Ackerrandstreifen geprüft werden. Im Moosgrund, wo viele Bürger mit ihren Hunden spazieren gehen, könnte die Anlage von Benjeshecken oder Wallhecken dazu dienen, Menschen und freilaufende Hunde auf
den Wegen zu halten.
Begründung:
Der Bund Naturschutz ruft zum Volksbegehren „Artenvielfalt“ auf! Wir wollen nicht nur die Bienen retten. Der Schutz von Bodenbrütern und anderen aussterbenden Insekten und Kleintieren liegt uns allen am Herzen. Im Moment werden gerade die Gebiete, in denen die letzten Wiesenbrüter (Feldlerche,
Rebhuhn, Grauammer u.a.) brüten, nicht geschützt. Das sollte korrigiert werden durch Aufklärung der Spaziergänger und Hundebesitzer. Menschen und Hunde sollten auf den Trampelpfaden bleiben und nicht querfeldein laufen, damit die Bodenbrüter und andere Tiere nicht gestört werden.
Zu den Begriffen Benjeshecke, Wallhecke oder Ackerrandstreifen (evtl. möge der unkundige Leser in Wikipedia nachlesen):
Eine Benjeshecke entsteht, wenn man lockere Ablagerungen von dünneren Gehölzen, Ästen und Zweigen in Linienform anlegt bzw. als Wall stapelt. Das hier gelagerte Totholz bildet unmittelbaren Lebensraum für zahlreiche Vogelarten (Heckenbrüter, Kleinsäuger und Insekten).
Eine Wallhecke dient als Feldbegrenzung und wird häufig aus Haselnusssträuchern, Weißdorn, Schlehe, Hainbuche, Brombeere gebildet. Alle paar Jahre
werden die Äste kreuzweise übereinander gelegt, sodass aus dem Totholz eine für das Vieh nur schwer passierbare Barriere entsteht. In Niedersachsen, Schleswig Holstein sind Wallhecken geschützt und dürfen nicht beseitigt werden.
Ein Ackerrandstreifen ist ein Randbereich an Äckern, der ohne den Einsatz von Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet wird, damit sich dort Ackerwildkräuter und die an sie angepasste Tierwelt ausbreiten und überleben können. Im Unterschied zu Blühstreifen, die im Frühjahr mit einer Blühmischung angesät werden, ist das Ziel der Ackerrandstreifen die Förderung der am Standort bodenbürtigen Ackerwildkräuter.