Antrag:
Die Landeshauptstadt München möge im Rahmen einer Bauleitplanung – auf begrenzte Zeit – sicherstellen, dass das Beerencafé in Johanneskirchen erhalten bleiben kann. Dabei sollen der Bauleitplanung insbesondere folgende Parameter zu Grunde gelegt werden:
- Sicherung des realen umgesetzten Standes aus dem Jahre 2018
- Erhalt der Cafénutzung
- Erhalt des bisherigen Speiseangebots
- Erhalt von mindestens 200 Sitzplätzen für Café-Besucher
- Ausreichende Unterstellmöglichkeiten / Überdachungen
- Erhalt des Kleintier-Streichelgeheges
- Erhalt des Klettergartens
- Erhalt des Wasserbeckens
- Erhalt des Kinderspielplatzes
- Erhalt der Bobbycar-Strecke
Begründung:
Natur mit allen Sinnen zu erleben ist in der Millionenstadt München keine Selbstverständ-lichkeit mehr. Zu den wenigen Orten, an denen Kinder und Familien, aber auch Erwach-sene und Senioren diese Erfahrung machen können, gehört das beliebte Beerencafé in Johanneskirchen.
Neue bürokratische Auflagen der Stadtverwaltung bedrohen nun due Existenz dieser lie-benswerten Einrichtung. Daher ist der letzte Stand aus dem Jahre 2018 nachhaltig zu si-chern. Dafür ist das einzig probate Mittel die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Nach-dem dadurch die Ziele der städtebaulichen Entwicklung im Münchner Nordosten nicht kon-terkariert werden sollen, ist die Bauleitplanung entsprechend darauf zeitlich anzustimmen.