Antrag:
Das Kreisverwaltungsreferat möge bitte folgende Kurzzeitparkzonen ausweisen und entsprechend kennzeichnen:
Am Ende der Schumannstraße vor der Reinigung, 2 Stellplätze, max. 1 Stunde zwischen 9 und 19 Uhr
Gegenüber des Hauses Lamontstraße 22, 2 Stellplätze, max. 1 Stunde zwischen 11 und 19 Uhr
Schumannstraße/Ecke Geibelstraße, 2 Stellplätze, max. 1 Stunde zwischen 11 und 19 Uhr
Begründung:
In unmittelbarer Nähe dieser Örtlichkeiten befinden sich unter anderem folgende Geschäfte:
Holbeinstraße 14 (Ecke Schumannstraße): – Zahnarztpraxis
Holbeinstraße 16 und 18 (zwischen Schumann- und Lamontstraße):
- – Reinigung
- – Friseur
- – Italienisches Restaurant
Lamontstraße 22 (Ecke Holbeinstraße):
– Bäckerei/Cafe (besonders mittags stark frequentiert) Schumannstr. 9 (Ecke Geibelstraße):
– Indisches Restaurant
Geibelstr. 10 (zwischen Schumann- und Lamontstraße):
– Kroatisches Restaurant
Darüber hinaus befinden sich in der erweiterten Umgebung zahlreiche weitere Praxen, Geschäfte, Kanzleien und Restaurants.
Der Bezirksausschuss befürwortet daher die drei beschriebenen Kurzparkzonen, um die Anfahrt von Kunden zu erleichtern und den Parksuchverkehr im Gebiet zu verringern.