Antrag:
Die Landeshauptstadt München wird gebeten, durch Umsetzung des sog. Mieterstrom-Gesetzes und somit Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Mietshäusern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Stadtbezirk Bogenhausen einen Beitrag zur Entlastung der dort wohnhaften Mieter und darüber hinaus einen weiteren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten. Der Bezirksausschuss bittet um Auskunft, welchen finanziellen Aufwand seitens der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dies nach sich ziehen würde und um eine Darstellung, wie hoch die Ersparnis für den durchschnittlichen Bewohner sein würde. Eine Umlage der Installationskosten auf die Mieter lehnt der Bezirksausschuss ab.
Begründung:
Das Mieterstrom-Gesetz, das seit 2017 gilt, erlaubt den vergünstigten Bezug von Strom, der im Haus des Mieters produziert wird und nicht durchs öffentliche Stromnetz fließt.
Der Bezirksausschuss befürwortet die Prüfung von Lösungen, die geeignet sein könnten, um die Bewohner von städtischen Wohnungen finanziell zu entlasten.