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I) Der Bezirksausschuss Bogenhausen fordert den Oberbürgermeister der LH München auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass der Hochstiftsweg als Erschließungs- straße zeitnah fertiggestellt wird.
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II) Dem Bezirksausschuss ist mitzuteilen, bis wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann.
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III) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am 30.6.2020 keine Verjährung der Ansprüche auf Herstellung des Hoch- stiftsweg eintreten.
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IV) Ferner ist dem Bezirksausschuss mitzuteilen, weshalb die Auflage, welche im Rahmen der Baugenehmigung aus dem Jahre 2020 (Hotel und Wohnungen zur Altenpflege) ursprünglich sicherstellen sollte, dass eine Nutzungsaufnahme erst mit Erstellung des Hochstiftswegs möglich ist, sodann in der finalen Genehmigung keinen Niederschlag gefunden hat ? Ist es zutreffend, dass die HA II, Planungsreferat, anders als die LBK die Streichung explizit wünschte? Weshalb?
Begründung:
Der Hochstiftsweg muss nun endlich final hergestellt werden. Hierfür muss die Stadt alle notwendigen Schritte einleiten.
Der Hochstiftsweg beschäftigt den Bezirksausschuss nun seit vielen Jahren. Immer wieder wird die Aufforderung schon fast gebetsmühlenartig wiederholt, den Hochstiftsweg endlich final herzustellen. Die ersten Bebauungen sind schon lange vorhanden. Zuletzt wurde vor wenigen Monaten erneut eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Hotels und Wohnen zur Altenpflege genehmigt.
In diesem Zusammenhang hätte endlich die Möglichkeit bestanden den Hochstiftsweg entsprechend herzustellen. Diese Chance hat auch die zuständige Juristen der LBK gesehen. Doch der aus nicht nachvollziehbaren Gründen zusätzlich beauftragte Rechtsanwalt der LH München, hat hiervon sodann nach Verhandlungen abgeraten, so dass die Auflage in der endgültigen Baugenehmigung gestrichen wurde.
Die Hintergründe bedürfen einer unverzüglichen Aufklärung und es muss ferner sichergestellt werden, dass keine Verjährung der Ansprüche auf Herstellung des Hochstiftsweg eintreten.