Der BA 13 möge beschließen:
Die Stadtrat und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München werden aufgefordert die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn über den Abschluss einer Planungsvereinbarung für die Untersuchung einer Tunnellösung im Rahmen des viergleisigen Ausbaus des Streckenabschnitts Daglfing-Johanneskirchen schnellstmöglich abzuschließen. Dabei verpflichtet sich die Landeshauptstadt München die Kosten für die gewünschte Feinvariantenuntersuchung der Tunnellösung zu übernehmen. Ein ebenerdiger Ausbau wird weiterhin abgelehnt.
Begründung:
Eine vollständige Tunnellösung im Zuge des viergleisigen Ausbaus des Streckenabschnitts Daglfing-Johanneskirchen ist die unabdingbare Grundvoraussetzung für jegliche weitere Siedlungsentwicklung im Münchner Nordosten und dringend notwendig, um künftig einen ausreichenden Lärmschutz für die Anwohner angesichts der massiv zunehmenden Anzahl an Zugbewegungen zu gewährleisten. Allen voran ist nur mit einem Tunnelbauwerk eine verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes überhaupt sinnvoll möglich. Dieses zentrale Planungsziel darf die Landeshauptstadt München unter keinen Umständen aufgeben.
Der viergleisige Ausbau zwischen Daglfing und Johanneskirchen ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) als oberirdische Variante bewertet. Die Landeshauptstadt München setzt gemäß mehrfachen Beschlüssen des Münchner Stadtrats aus den Jahren 2010, 2013, 2016 und 2018 auf eine Tunnelvariante für diesen Streckenabschnitt, die auch die zwei vorhandenen Gleise mit umfasst.
Die DB Netz AG hat eine Grobuntersuchung von drei Varianten (ebenerdig Gleistrasse, Trog und Tunnel) des viergleisigen Abschnitts durchgeführt, über deren Ergebnisse die Stadtverwaltung im Juni 2020 seitens der Bahn AG unterrichtet wurde. Nach Bewertung und Gewichtung der Kriterien ist die ebenerdige Streckenführung die Vorzugsvariante des Maßnahmenträgers. Mit dieser Vorgabe darf sich die Landeshauptstadt München nicht zufriedengeben.
Da der Bund gesetzlich verpflichtet ist, die wirtschaftlichste Variante zu finanzieren, müssen die Mehrkosten für den Tunnelbau durch die Landeshauptstadt München getragen werden.
Dies gilt insbesondere für die Planungskosten.
Um angesichts der zeitlichen Notwendigkeit des viergleisigen Ausbaus sicherzustellen, dass eine Tunnelvariante überhaupt noch geplant, kostenmäßig kalkuliert und baulich realisiert werden kann, ist es aus Sicht des Stadtbezirks fachlich unabdingbar, eine solche Feinvariantenuntersuchung zeitnah erstellen zu lassen und die Finanzierungszusage jetzt sofort seitens der LHM zu unterzeichnen.