14.01.2018
Anhörungsrecht bei Gleiserneuerungen
Die Landeshauptstadt München möge die Bezirksauschussatzung, Anhang 1 (Beteiligung durch SWM GmbH) dahingehend abändern, dass die Stadtwerke München GmbH die jeweils betroffenen Bezirksausschüsse bei Gleiserneuerungsarbeiten im Trambahnnetz vor der Entscheidung anzuhören haben.